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UnfallversicherungEin Unfall ist schnell passiert – vor allem in der Freizeit! Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Arbeitsunfällen, und das erst ab 20 % Minderung der Erwerbstätigkeit. Bei Freizeitunfällen wird aus der gesetzlichen Unfallversicherung keine Leistung erbracht. 73 % der Unfälle passieren jedoch in der Freizeit. Wir bieten daher UnternehmensberaterInnen eine spezielle Unfallversicherung mit einem einzigartigen Preis-/Leistungsverhältnis.
Beispiel 1: Ein Unternehmensberater stürzt während einer Mountainbiketour schwer, eine dauerhafte Behinderung ist die Folge, eine Berufsausübung ist nicht mehr möglich. Durch die Leistung des Versicherers aufgrund der bleibenden Invalidität kann eine behindertengerechte Wohnung finanziert werden. Weiters kann durch die Unfallinvaliditätsrente die monatliche finanzielle Lücke durch den Einkommensverlust und die zusätzlichen Kosten für die Heimhilfe abgedeckt werden. Beispiel 2: Bei einem Verkehrsunfall wird ein Unternehmensberater verletzt, mehrere Kochenbrüche sind die Folge. Es werden sowohl die Heilkosten in Höhe EUR 1.500,00, als auch die Kosten für bleibende Invalidität in Höhe von EUR 8.000,00 geleistet. |
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