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HaftpflichtversicherungDie Zahl der finanziellen Risiken denen UnternehmensberaterInnen gegenüberstehen hat deutlich zugenommen. Der Trend geht zu Aufträgen, bei denen BeraterInnen auch für die Umsetzung und das Ergebnis verantwortlich gemacht werden. Immer öfter werden daher BeraterInnen von ihren AuftraggeberInnen für entgangene Gewinne oder für Folgeschäden von vermeintlich nicht optimaler Beratung in Anspruch genommen. Wir bieten daher UnternehmensberaterInnen eine spezielle Haftpflichtversicherung mit einem einzigartigen Preis-/Leistungsverhältnis. Versichert ist die Erfüllung von gesetzlichen Schadenersatzverpflichtungen wegen reiner Vermögens-, Personen- oder Sachschäden (Zahlungs- bzw. Schadensausgleichsfunktion). Versicherungsschutz besteht auch für die außergerichtliche und/oder gerichtliche Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzforderungen (Abwehrfunktion).
Beispiel 1:
Ein Großhändler für Obst und Gemüse will seinen Vertrieb verbessern und Kosten sparen. Er beauftragt daher einen Unternehmensberater, einen geeigneten Standort für den Bau eines neuen, modernen Logistikzentrums zu suchen. Dieser versäumt es zu überprüfen, ob in der Gegend die ausgewählt wurde schon andere Bauvorhaben geplant sind. Nachdem der Großhändler das Grundstück erworben hat, eröffnet ganz in der Nähe eine riesige Baustelle, durch die der Bau und der sich anschließende Betrieb empfindlich gestört wird. Der Großhändler geht vor Gericht, und der Unternehmensberater muss wegen des entgangenen Gewinnes EUR 750.000,00 Schadenersatz leisten, welcher vom Versicherer übernommen wird. Ein Jungunternehmer beauftragt einen Unternehmensberater, ihm “Starthilfe” bei der Firmengründung zu geben. Leider versäumt es der Berater, den Auftraggeber über die Möglichkeiten eines staatlichen Förderprogramms für Firmengründer zu informieren. Als der Unternehmer den Fehler bemerkt, reicht er umgehend die notwendigen Anträge ein. Doch da die Frist bereits abgelaufen ist, werden die Anträge abgelehnt. Als Entschädigung für die finanziellen Folgen verlangt der Unternehmer EUR 80.000,00 von seinem Berater. Dieser hat keine ausreichende Haftpflichtversicherung und muss die Kosten aus eigener Tasche tragen. |
Ansprechperson:
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Akad. Vkff. Christina Gugl Vielen Dank. Wir haben Ihre Anfrage erhalten. |




